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Allgemeine Geschäftbedingungen für ein persönliches / betriebliches Fitnesstraining

(Stand: 01.01.2010)

 

I. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Unternehmen Personaltrainer4you“ dem Inhaber Dennis Hublitz (nachfolgend „P4Y“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen/ betrieblichen Fitnesstrainings des Kunden durch Personaltrainer4you an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein persönliches/ betriebliches Fitnesstraining (nachfolgend „Trainingsvertrag“ genannt), vereinbart.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von P4Y wirksam.

II. Vereinbarung eines persönlichen Fitnesstrainings

1. Die Planung und Durchführung eines Fitnesstrainings und/ oder Sonderleistungen (Ernährungsberatung, Leistungsdiagsnostik, Massagen, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und P4Y werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.

2. Der Kunde vereinbart mit P4Y im Trainingsvertrag Trainingseinheiten oder individuelle Trainingspakete. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.

3. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollen Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert P4Y unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

4. Eine Übertragung des Trainingsvertrages durch den Kunden auf eine andere Person ist nur durch schriftliches Einverständnis von P4Y zulässig.

III. Fitnesstest, Trainingskonzept

1. Vor der Durchführung der ersten Trainingseinheit führt P4Y mit dem Kunden einen Fitnesstest durch, der Grundlage für die Erstellung eines Trainingskonzeptes durch P4Y ist. Weitere Fitnesstests können jederzeit nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden, um die Trainingsergebnisse zu dokumentieren. Die weiteren Fitnesstests sind vom Trainingsentgelt umfasst.

2. P4Y erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

3. P4Y kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.

IV. Training, Sporttauglichkeit

1. Der Termin für jede Trainingseinheit sowie der Trainingsort werden konkret zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Die Durchführung von Trainingseinheiten ist nur zu folgenden Trainingszeiten möglich: Montag – Sonntag: 06:00 – 23.00 Uhr

2. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Terminänderungen und Terminabsagen sind nur verbindlich, wenn sie telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht zum Termin, so gilt der Termin als durchgeführt und ist vom Kunden zu vergüten. Sagt P4Y einen vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint nicht zum Termin, so gilt der Termin als nicht durchgeführt und ist nicht vom Kunden zu vergüten. Satz 3 und 4 gilt nicht, wenn innerhalb der 24 Stunden eine Durchführung des Trainings aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Wetterlage für einen der Vertragspartner unzumutbar ist. Ansprüche aus Terminabsagen sind ausgeschlossen.

3. Der Kunde ist selbst für eine zur ordnungsgemäßen Durchführung der Trainingseinheit erforderliche Kleidung verantwortlich.

4. Der Kunde zeichnet nach jeder Trainingseinheit einen entsprechenden Leistungsnachweis ab.

5. Der Kunde informiert P4Y unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit (wie z. B. Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein), die nach dem Abschluss des Trainingsvertrages auftreten. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde in seiner Sporttauglichkeit eingeschränkt ist, ist P4Y berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen und vom Kunden den Nachweis der Sporttauglichkeit bzw. den Grad deren Einschränkung durch einen fachkundigen Arzt zu verlangen. Bis zu diesem Nachweis findet keine weitere Trainingseinheit statt. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

V. Sonderleistungen

1. Der Kunde kann mit P4Y im Trainingsvertrag Sonderleistungen vereinbaren.

2. Zu den Sonderleistungen gehören
- Ernährungsberatung
- Leistungsdiagnostik
- Massagen
- Gruppentraining
- Fatburn Party

VI. Entgelt, Zahlungsbedingungen

1. Das Entgelt pro Trainingseinheit bzw. für das Trainingspaket („Trainingsentgelt“ genannt) sowie für Sonderleistungen werden im Trainingsvertrag vereinbart. Hiervon ist die Erstellung eines Trainingsplans nach dem Ende des persönlichen Fitnesstrainings nicht umfasst

2. Sonstige für die Durchführung einer Trainingseinheit entstehende Kosten, insbesondere Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Übernachtungen und Spesen, sind nicht im Trainingsentgelt enthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet.

3. Anfahrtskosten sind bis einschließlich 15 km im Trainingsentgelt enthalten. Ab dem 16. Kilometer wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe einer Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet.

4. Der Kunde kann das gesamte Trainingsentgelt sowie das Entgelt für die Sonderleistung im Voraus zahlen. In diesem Fall ist die Zahlung des Entgeltes am 5 Werktag nach dem Abschluss des Trainingsvertrages fällig. Sonstige Entgelte nach Maßgabe dieser AGB werden gemäß Absatz 5 abgerechnet.

5. Sofern der Kunde keine Vorauszahlung gemäß Abs. 4 vereinbart hat, erhält er einmal monatlich eine Rechnung über die in dem betreffenden Monat durchgeführten Trainingseinheiten bzw. die erhaltene Sonderleistung. Das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung. Gerät der Kunde in Verzug, kann P4Y eine Gebühr für jede Mahnung in Höhe von 5,00 EUR vom Kunden verlangen. Solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.

6. Sämtliche Zahlungen nach Maßgabe dieser AGB sind auf das Konto von P4Y bei der Commerzbank, IBAN: DE72 5204 0021 0290 3284 00 / BIC: COBADEFFXXX, zu leisten.

7. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Zahlungsforderungen von P4Y aufgerechnet werden.

VII. Informationspflicht

1. Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.

2. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von P4Y lautet: info@personaltrainer4you.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Trainingsvertrag aufgeführt. Ziffer IV. Absatz 2 bleibt unberührt.

VIII. Haftung

1. P4Y haftet bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei Verschulden Vorsatz und jede Art von Fahrlässigkeit umfasst.

2. P4Y haftet für Sach- und Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihm oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet P4Yunbegrenzt nur für Schäden, die auf der Verletzung von Vertragspflichten beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden (Kardinalpflichten), wobei eine Haftung der Höhe nach auf den branchentypischen sowie bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden begrenzt ist.

4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für jegliche Ansprüche gegen Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von P4Y.

5. P4Y haftet nicht für Schäden, die durch von P4Y dem Kunden empfohlene Kooperationspartner wie z.B. medizinische Einrichtungen, Sportfachgeschäfte und Fitnessstudios entstehen.

XIV. Vertraulichkeit

1. Die Vertragspartner haben alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings er halten haben, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor genehmigt.

2. Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen ohne Genehmigung des anderen Vertragspartners in folgenden Fällen offen zu legen:

• Soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und die dritte Person sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet hat oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist

• Soweit die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind

• Sofern die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offen gelegt werden müssen

• Soweit Informationen an Dritte weiter gegeben werden, ist der andere Vertragspartner hierüber unverzüglich zu informieren.

3. Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 Jahre nach dem Ende des Trainingsvertrages.

X. Höhere Gewalt

1. Soweit ein Vertragspartner in Folge Höherer Gewalt gemäß Abs. 2 an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. Der andere Vertragspartner wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der Vertragspartner aufgrund von Höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist. Dies gilt nicht für die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Trainingsentgeltes sowie weiterer Entgelte.

2. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmung oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit).

3. Der betroffene Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.

XI. Änderung der AGB

1. P4Y ist berechtigt, die AGB sowie die Entgelte jederzeit zu ändern. Vorbehaltlich des Abs. 2 gelten diese Änderungen für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt der geänderten AGB geschlossen werden.

2. Der Kunde, der unter Geltung der alten Fassung der AGB einen Trainingsvertrag geschlossen hat, hat das Recht, aber nicht die Pflicht, binnen 10 Werktagen nach dem Wirksamwerden der geänderten AGB, diese durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber P4Y in ihrer Gesamtheit für den bestehenden Vertrag anzunehmen. In dieser Erklärung hat der Kunde den Zeitpunkt anzugeben, ab dem die geänderten AGB für den bestehenden Vertrag gelten sollen. Dieser Zeitpunkt muss der 1. Tag eines Monats sein, und darf höchstens 3 Monate nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB liegen.

3. Abweichend von Abs. 2 ist P4Y berechtigt, die AGB und den Trainingsvertrag mit Wirkung für alle bestehenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung erforderlich ist, um einschlägigen Gesetzen oder Rechtsverordnungen, und/oder rechtsverbindlich en Vorgaben nationaler oder internationaler Gerichte und Behörden und/oder allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen zu entsprechen. In diesem Fall setzt P4Y den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis. Ergeben sich für den Kunden durch die Änderung wesentliche wirtschaftliche Nachteile, so ist er berechtigt, den Trainingsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ende jeden Monats zu kündigen.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

XIV. Schriftform

Jegliche Änderung der AGB und/oder des Trainingsvertrages und die Kündigung des Trainingsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.

XV. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Gerichtsstand ist Kassel.

2. Für die Verträge gemäß dieser AGB und die AGB selber sowie deren Auslegung gilt deutsches Recht.

XVI. Laufzeit, Kündigung

1. Der Trainingsvertrag endet in dem Zeitpunkt, in dem die letzte vereinbarte Trainingseinheit endet, spätestens jedoch mit Eingang des letzten Trainingsentgeltes auf dem in diesen AGB angegebenen Konto von P4Y.

2. Der Kunde hat das Recht, den Trainingsvertrag zum Ende eines Monats zu kündigen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. P4Y kann in diesem Fall vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen.

3. Das Recht jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt